Zum waidgerechten Verhalten am Angelgewässer gehört auch das Beachten der gültigen Schonzeiten zur nachhaltigen Entwicklung des Fischbestandes. Daher ist es unbedingt erforderlich, die vorgegebenen Schonzeiten strikt einzuhalten und eventuell während der Schonzeit gefangene Fische schonend zurückzusetzen. Eine Missachtung der Schonzeit ist nur den Raubfischen, nicht aber den Raubfischern vorbehalten! | ||
Hecht hat heute keine Schonzeit | ||
Zander hat heute keine Schonzeit | ||
Rapfen hat heute keine Schonzeit | ||
Zope hat heute keine Schonzeit | ||
Grosse Maräne (steh. Gew.) hat Schonzeit bis 31. 12. 2024 | ||
Barbe hat heute keine Schonzeit | ||
Äsche hat heute keine Schonzeit | ||
Bachforelle hat Schonzeit bis 15. 04. 2025 | ||
Regenbogenforelle (Fließgew.) hat Schonzeit bis 15. 04. 2025 | ||
Bachsaibling hat Schonzeit bis 15. 04. 2025 | ||
Seeforelle (Besatz) hat Schonzeit bis 15. 04. 2025 |
Ganzjährig geschützte Arten: Störe, sämtliche Arten der Gattung Acipenseridae sowie deren Bastarde |