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Anglerverein Forst-Süd e.V. - Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg e.V.

Anglerverein Forst-Süd e.V.
Die nächsten Termine sind:
Arbeitseinsatz am Sonnabend, 23.03.2024
um 08:30 Uhr am Pferdeteich
Vorstandssitzung am Mittwoch, 03.04.2024
um 19:00 Uhr in der Gaststätte "Am Turnplatz"
Arbeitseinsatz am Sonnabend, 20.04.2024
um 08:30 Uhr am Pferdeteich
Achtung: Termine können sich kurzfristig ändern.
Bitte hier öfter nachschauen und Informationen weitergeben!




Sie sind hier: Regeln  (zuletzt aktualisiert: 22. 05. 2022 - 11:09:42)

Regeln für das Gemeinschaftsangeln (Hegeangeln, Hegeangeln mit Auswertung, Nachtangeln)

Definition Hegeangeln: Unter Hegeangeln versteht man das gezielte Beangeln eines Gewässers.
Dabei kann entweder ein regelrechtes Abfischen gemeint sein, oder aber auch das gezielte Entnehmen von einzelnen Fischarten, obwohl sie unter normalen Umständen z. B. aufgrund mangelhafter Qualität zur Verwendung als Nahrung wieder zurückgesetzt würden.  Hegeangeln ist eine der Maßnahmen gegen die Verbuttung eines Gewässers.
Verbuttet beispielsweise ein Gewässer mit Barschen, neigen diese nach kurzer Zeit zur Kleinwüchsigkeit.

Angelzeit: Sie beträgt in der Regel 5 Stunden, außer beim Nachtangeln. Bei schlechtem Wetter kann verkürzt oder es kann ab-oder unterbrochen werden. Bei Gewitter ist das Angeln abzubrechen. Der Beginn des Angelns und die Dauer werden vom Vorstand festgelegt und im Terminplan veröffentlicht.

Futter: Es ist eine Futtermenge bis max. 3 l Trockenmasse möglich, empfohlen werden zur Schonung der Gewässer 1 l Trockenmasse. Das Futter darf kein Blut oder Molke enthalten. Beimischungen von Fleischmaden, Castern oder zerteilten Rotwürmern sind erlaubt. Hilfsmittel (wie Katapult) zum Ausbringen des Futters sind erlaubt. Das Setzen von Futtersäcken, das Verpacken des Futters zum Hinauswerfen ist nicht erlaubt.

Köder zum Friedfischangeln: Erlaubt sind alle Friedfischköder entsprechend der Gewässerordnung des LAVB. Fleischmaden dürfen nur mit Lebensmittelfarbe eingefärbt sein.Kunstköder mit optischer Lockwirkung sind nicht zugelassen.

Köder zum Raubfischangeln mit Wirbeltierködern: Nur getötete Köderfische oder Fetzen von diesen aus dem zu beangelnden Gewässer sind erlaubt. Dabei ist insbesondere der Pkt. 4.1 der GO des LAVB zu beachten. Tote Seefischsteile, konservierte Köderfische oder tiefgefrorene Fische dürfen verwendet werden.

Köder zum Spinnangeln: Spinner, Blinker, Wobbler und Twister, sowohl handelsüblich als auch Eigenbau können eingesetzt werden.

Angelgerät:

Zum Friedfischfang ist immer eine Angel zu benutzen, die dem Pkt. 3.2.1 der GO des LAVB entspricht (Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem, synthetischem oder tierischem Köder).Die Montage für die Angelmethode und die Art der Bissanzeige ist beliebig. Die Verwendung einer Montage mit Futterkorb ist erlaubt. Es sind nur max. 2 Angelruten erlaubt. Nicht fangfertige Angeln können als Reserveangeln in der Nähe des Angelplatzes abgelegt sein. Zum Spinnangeln ist nur 1 Angelrute erlaubt. Ausgelegte Angeln sind ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen! Zum Gemeinschaftsangeln / Hegeangeln auf Friedfische wird mit 2 Angeln geangelt, es kann aber auch auf eine Angel eingeschränkt werden.

Das Töten von Fischen: Setzkescherhälterung: Den Haken lösen und den Fisch in den Kescher setzen
Ohne Setzkescherhälterung: Den Fisch betäuben und anschließend töten (Herzstich) und versorgen.
Fische werden dem Setzkescher entnommen: Den Fisch betäuben und anschließend töten (Herzstich) und versorgen.
Forellenangeln: Den Fisch betäuben und anschließend töten (Herzstich) und versorgen. Untermäßige und geschonte Fische (lt. Gewässerordnung des LAV Brandenburg) sind sofort schonend in das Gewässer zurück zu setzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist die Schnur vor der Kopfspitze abzuschneiden und der Fisch ist umgehend zurückzusetzen!

Auswertung: Erfolgt eine Auswertung des Angelns, ergibt sich die erreichte Punktezahl des Teilnehmers beim abschließenden Wiegen wie folgt: Punktzahl = Anzahl der Fische (je Stück 1 Punkt) + Gewicht in Gramm (je Gramm 1 Punkt) Bei Punktgleichheit entscheidet der größte gefangene Fisch. Die Fische sind in das Fangbuch einzutragen und getötet zur Waage zu bringen.

Der Angelplatz: Er kann durch Losentscheid bestimmt werden, es sollte jedem Angelfreund ein Bereich von 10 m zur Verfügung stehen. Auch ohne Losentscheidung sollte dieser Bereich vorhanden sein, es besteht freie Platzwahl. Der Angelplatz soll sauber und aufgeräumt verlassen werden, in jede Angeltasche usw. gehört eine Plastiktüte!

Fangbegrenzung: Ist eine Fangbegrenzung lt. GO des LAVB festgelegt, ist diese einzuhalten. Die Fangbegrenzung kann durch den Vorstand ausschließlich für das Gemeinschaftsangeln in Ausnahmefällen vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, wenn Hegemaßnahmen gezielt durchgeführt werden.

Mindestmaße und Schonzeiten: Es gelten die vom Landesanglerverband Brandenburg in der Gewässerordnung Pkt. 4.3 ff festgelegten Schonzeiten.

Hinweis: In allen Belangen gelten die in der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg festgelegten Prämissen, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gemeinschaftsveranstaltungen.

Gewässerordnung des LAVB

Fischereiordnung des Landes Brandenburg

Download Regeln für das Gemeinschaftsangeln